Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) plant einen Stresstest unter den Betreibern von Atomkraftwerken. Sind die gebildeten Rückstellungen für Kosten des Rückbaus und der Stilllegung von Atomkraftwerken sowie der Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Höhe angemessen und vor allem sicher ? Das BMWi hat im März 2015 ein Gutachten über die finanzielle Vorsorge der Energieerzeuger zu den Rückbaukosten im Kernenergiebereich veröffentlicht.
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/rechtsgutachten-rueckstellung-kernenergie,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
Demnach können bei einer möglichen Insolvenz eines AKW-Betreibers finanzielle Risiken für die öffentliche Hand nicht ausgeschlossen werden. Nun folgt der Stresstest. Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens wird eine Bewertung der Entwicklung der gebildeten Rückstellungen durch das BMWi erfolgen. Dazu werde man in einem ersten Schritt mit einem Stresstest die Jahresabschlüsse der Betreiber überprüfen. Dabei soll es im Wesentlichen um eine Überprüfung der Angemessenheit der Rückstellungen im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten gehen (siehe dazu auch unser Beitrag vom 23. März 2015).
Die Energieerzeuger haben für die Kosten des Rückbaus und der Stilllegung von Atomkraftwerken sowie der Entsorgung radioaktiver Abfälle Rückstellungen in Höhe von circa 37,6 Milliarden Euro, Stichtag: 31. Dezember 2014, gebildet. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die der Höhe und dem Zeitpunkt der Entstehung nach unbekannt sind und daher geschätzt werden müssen. Ein aktiver Kassenbestand steht dem nicht gegenüber !
Die Studie von März kommt zu dem Ergebnis, dass eine externe Fondslösung ein besser geeignetes Mittel zur Abdeckung dieser langfristigen Verbindlichkeiten der Betreiber sei. Das BMWi prüft auch die Etablierung eines Fonds (öffentliche-rechtliche-Stiftung, ähnlich RAG) zur Sicherung der Kernenergie-Rückstellungen. Mal sehen wer die Zeche am Ende zahlt !